Interkommunale Kooperation
Was ist eigentliche interkommunale Zusammenarbeit? Die nachfolgende Definition bringt den Begriff genau so, wie er unter den 11 Kooperationspartnern praktiziert und gelebt wird, kurz und knapp auf den Punkt:
„Bei interkommunaler Kooperation handelt es sich um alle Formen der Zusammenarbeit zwischen kommunalen Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise), bei denen zwei oder mehr Partner bei gleichen Kompetenzen freiwillig zusammenarbeiten, um Belange von gemeinsamem Interesse wahrzunehmen, die eine regionale Bedeutung haben. Dies setzt ein Mindestmaß an Übereinstimmung im Hinblick auf als Problem wahrgenommene Sachverhalte und die Verständigung auf gemeinsame Ziele voraus, aber nicht notwendigerweise irgendeine Form der Formalisierung oder Schaffung von Verbindlichkeit hinsichtlich der getroffenen Übereinkunft.“ (BMVBS & BBR 2008: Kooperation zentraler Orte in schrumpfenden Regionen. Praxiserfahrungsstudie. Bonn. S. 12.)
Die Netzwerkpartner haben sich auf den Weg gemacht und erkannt, dass Kooperation angesichts des zunehmenden Standortwettbewerbs, der Bedeutungszunahme der regionalen Ebene, aktueller Entwicklungstrends und der zunehmenden räumlichen und inhaltlichen Komplexität kommunaler und regionaler Aufgaben und Standards, die sich über die administrativen Verwaltungseinheiten ausdehnen, ein hoher Stellenwert zukommt. Der Verbund ist daher auf ganz unterschiedlichsten Themenebenen und unterschiedlichsten Schwerpunkten unterwegs, um in Zusammenarbeit die Wahrnehmbarkeit und Sichtbarkeit der Kommunen zu erhöhen und diese in der Gesamtregion zu positionieren. Anspruch und Zielsetzung ist es dabei, innovative und vor allem nachhaltige und neue Lösungen und Wege für die Region zu generieren. Für alle kommunalen Partner ergibt sich im Rahmen der Kooperation die große Chance, Neues zu wagen und zu erproben.